Um was ging es im Investiturstreit?
- Aktualisiert: Dienstag, 16. August 2022 08:51
Um Macht und Einfluss.
Der Zankapfel
Was ist unter "Investiturstreit" zu verstehen?
Im 11. und 12. Jahrhundert begann die Kirche, sich gegen den Einfluss weltlicher Macht bei der Amtseinsetzung kirchlicher Würdenträger aufzulehnen.
Bereits Papst Nikolaus II. (995-1061; Papst von 1058 bis 1061) hatte 1059 auf einer Lateransynode (ohne deutsche Beteiligung) ein Dekret erlassen, das die Wahl eines Papstes für alle Zukunft ausschließlich der Institution Kirche vorbehielt. Den weltlichen Herrschern wurde darin lediglich – aber immerhin – ein Mitspracherecht eingeräumt. Unter Papst Alexander II. (1010-1073), der die Reformpläne der Kirche weiter vorantrieb, gewann die Kurie weiteren politischen Einfluss.
Aber, wie nicht anders zu erwarten, wollten Kaiser und/oder Könige das so nicht hinnehmen.
Folgerichtig entbrannte zwischen Papst, Kaiser und/oder König ein Machtkampf, der im sogenannten Investiturstreit unter
- Papst Gregor VII. (um 1025/1030-1085) und
- Heinrich IV. (1050-1106)
seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Letzterer verweigerte dem Papst die Gefolgschaft, wurde daraufhin mit dem Kirchenbann belegt, wollte dennoch nicht auf die Amteinführung der Bischöfe durch ihn, den weltlichen Herrscher, verzichten. Immerhin stünden die Kirchenmänner dann auch weiterhin im Dienst des Königs, und wären bedingungsloser Gefolgstreue verpflichtet.
Und, nicht zu vergessen, Kirchenfürsten hatten offiziell keinen Nachwuchs. Die somit nicht vererbbare Hinterlassenschaft fiele wieder dem König, Herzog oder Fürsten zu.
Papst Gregor VII. dagegen sah das alles sehr viel schlichter. Er berief sich auf die göttliche Vollmacht, die nur ihm, dem Stellvertreter Gottes auf Erden, zustünde. Also, sozusagen, auf das Alleinvertretungsrecht der römisch-katholischen Kirche in allen klerikalen Belangen. Basta.
Problemlösung
Wann und wo wurde der „Investiturstreit“ beigelegt?
Der Investiturstreit wurde zwischen
- Papst Calixt II. (Papst von 1119 bis 1124)
und Kaiser und König
- Heinrich V. (um 1081/86-1125) – Sohn Heinrichs IV., des "Canossabüßers" –
im Jahr 1122 mit dem Wormser Konkordat beigelegt.
Quellen:
- "Die deutschen Cäsaren" (S. Fischer-Fabian/Droemer Knaur Verlag)
- "Das Mittelalter" (Hywel Williams/National Geographic History)