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"Checks and Balances" – was bedeutet das?

Der in den USA geläufige Begriff „Checks and Balances“/„Überprüfung und Ausgleich“ steht für die – üblicherweise in demokratisch geführten Staaten angewandte – Gewaltenteilung: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Recht sprechende Gewalt).

A priori

In den Vereinigten Staaten von Amerika wird die

  • Legislative vom Kongress (Repräsentantenhaus und Senat),
  • die Exekutive vom Präsidenten und
  • die Judikative vom Obersten Bundesgericht (Supreme Court)

wahrgenommen.

Legislative (Kongress)

Die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Kongresses sind im Artikel I der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 17. September 1787 geregelt.

So werden zum Beispiel die Abgeordneten des Repräsentantenhauses alle zwei Jahre im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Einzelstaaten gewählt. Seit 1911 sind das durchgehend 435 stimmberechtigte Mandatsträger.

Der Senat der Vereinigten Staaten setzt sich aus je zwei Senatoren der jeweiligen Einzelstaaten zusammen. Das macht bei den fünfzig Einzelstaaten der USA also 100 Senatoren, die für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt, ein Drittel von ihnen allerdings im Zweijahresrhythmus ausgetauscht werden.

Der Kongress überwacht den Haushalt, entscheidet über die dem Präsidenten zu bewilligenden Finanzen und kann Gesetze nur in Übereinstimmung beider Kammern einbringen und verabschieden. Es gibt keinen Fraktionszwang, und der Präsident kann ihn, den Kongress, nicht auflösen.

Exekutive (Präsident)

Gemäß Artikel II der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 17. September 1787 liegt die vollziehende/ausführende Gewalt (Exekutive) beim Präsidenten, der zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist.

Seine Amtszeit beträgt vier Jahre (seit 1951 ist eine Wiederwahl für vier weitere Jahre möglich), und die Art und Weise seiner Wahl wird im Abschnitt 1 des 2. Artikels umfassend und ausgiebigst dargestellt.

Darin geht es – unter anderem – dezidiert um die Bestellung der Wahlmänner, d.h. deren Anzahl, Qualifikation und die komplizierten Modalitäten sowohl ihrer Wahl, als auch um die des zuvor von den Parteien (Republikaner/Demokraten) „ausgeguckten“ Präsidentschaftskandidaten.

In den Abschnitten 2 und 3 des Artikels II sind die weit reichenden Befugnisse des Präsidenten festgelegt.

So hat er – beispielsweise – das Recht und/oder die Pflicht,

  • auf Anraten und mit Zustimmung des Senats Verträge mit anderen Ländern zu schließen,
  • Minister, Botschafter, Gesandte, Konsuln sowie die Richter des Obersten Bundesgerichts zu nominieren,
  • den Kongress von Zeit zu Zeit über die Lage der Union (Nation) zu unterrichten,
  • von ihm für notwendig gehaltene Maßnahmen zur Beratung zu empfehlen,
  • eigene Gesetze einzubringen oder – andersherum – gegen Beschlüsse des Kongresses sein Veto einzulegen (wobei er allerdings mit einer Zweidrittelmehrheit des Kongresses überstimmt werden kann),
  • ist zwar nach Art. II/Abschnitt 4 in seinem Handeln dem Kongress gegenüber grundsätzlich nicht verantwortlich, kann aber, zum Beispiel, einem anderen Land nicht einfach den Krieg erklären und
  • kann lediglich bei (Landes)Verrat, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen, sofern er unter Anklage gestellt und für schuldig befunden wurde, seines Amtes enthoben werden (Impeachmentverfahren).

Amts- und Wohnsitz des Präsidenten während seiner Regierungszeit ist das Weiße Haus in Washington DC, 1600 Pennsylvania Avenue NW.

Judikative (Supreme Court)

Bleibt noch, die dritte Säule nach Artikel III, Abschnitt 1 der Verfassung – „… die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt bei einem Obersten Bundesgericht …“ – zu erwähnen.

Dieses Gericht, der Supreme Court,

  • amtiert heute im 1935 fertig gestellten Supreme Court Building in Washington, D.C. an der 1 First Street, NE und
  • besteht aus neun, auf Lebenszeit berufenen, Richtern, von denen einer der Chief Justice, also der Erste unter Gleichen (lat.: primus inter pares) ist.

Es besteht die Möglichkeit des Rücktritts sowie auch die einer Amtsenthebung. Die Berufung geeigneter Kandidaten in diese Richterämter (mit Zustimmung des Senats) obliegt dem  jeweils amtierenden Präsidenten, hinterlässt aber durchaus das "gefühlte" Gefühl der etwas unlauteren Möglichkeit, dass er, der Präsident, mit dieser Kür später irgendwie auch die Mittel hat, richterliche Entscheidungen beeinflussen zu können ...

Autor:

Quellen:

  • "Staatsbürger-Taschenbuch" (Model, Creifelds, Lichtenberger, Zierl/Verlag C.H.Beck)
  • "Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika" (Udo Sautter/Alfred Kröner Verlag Stuttgart)
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