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Absolutismus: Was ist das?

Mit dem Begriff Absolutismus wird die – etwa von der Mitte des 17. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Europa praktizierte – Staatsform umrissen, in der der Monarch von "Gottes Gnaden" allein, absolut und uneingeschränkt herrschte und regierte.

Herrschen ohne Limit

Wie lässt sich die Herrschaftsform des Absolutismus definieren?

Weder Fürsten, Adelige und Parlamente – geschweige denn die Bürger – hatten auch nur den Hauch einer Chance an Mitspracherechten.

Und, obwohl allenfalls ab und an von seinen Spindoctoren beraten, bestimmte in dieser – auch absolute Monarchie genannten – Regierungsform ausschließlich der Herrscher die Geschicke des Staates.

Sozusagen in Personalunion und dabei die Zügel in allen Bereichen immer in der Hand behaltend, kümmerte sich der Souverän (über allem stehend) um Gesetzgebung, Rechtsprechung, die öffentliche Ordnung, das Militär und das Steuerwesen bis hin zu allgemeinen Verwaltungsfragen.

Selbstverständlich wurde auch der absoluteste Herrscher bei seinen Aufgaben von einem Heer von Staatsdienern unterstützt, aber die endgültige Entscheidung über das Wie, Wann, Warum und ob überhaupt, oblag der ausdrücklichen Zustimmung des Monarchen als letzter Instanz.

Als markantes Beispiel – auch im Zusammenhang mit einer prunkvollen Machtentfaltung und Repräsentanz – gilt der französische König Ludwig XIV. (1638-1715). Von ihm, dem Sonnenkönig, soll der Ausspruch "L État c´est moi" (der Staat bin ich) stammen. Allerdings ist unbewiesen, ob Ludwig das wirklich selbst gesagt hat.

Zweifel sind somit erlaubt, ändern aber nichts an der rigiden Herrschaftsform des Absolutismus, also der Machtkonzentration in einer über allem und allen stehenden Autorität.

Aufarbeitung, Neuerstellung

Was ist unter "Aufgeklärtem Absolutismus" zu verstehen?

Etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts setzten sich auch in Herrscherkreisen peu a peu die unter anderen von den Philosophen

  • Voltaire (1694-1778),
  • Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) und
  • Immanuel Kant (1742-1804)

vertretenen Ideen der sogenannten Aufklärung durch.

Aber obwohl 1748 bereits der französische Staatstheoretiker Montesquieu (1689-1755) in seiner Schrift "Vom Geist der Gesetze“ den Gedanken einer konstitutionellen Monarchie

  • – incl. einer staatlichen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative –

ins Spiel gebracht hatte, hieß das nicht, dass die aufgeklärten Potentaten das Heft aus der Hand gegeben hätten. Nach wie vor behielten sich die Monarchen ihr (angeblich) von Gott gegebenes Recht der ultimativen Machtausübung vor.

Gut Ding will Weile haben

Zunehmend fühlten sie sich durchaus mehr und mehr

  • dem Gemeinwohl verpflichtet,

und verstanden sich sogar als

  • erste Diener des Staates die versuchten, sich 
  • in Toleranz zu üben. 

Beispielsweise in puncto Religionsfreiheit so nach dem Motto Friedrichs II. von Preußen: "Jeder soll nach seiner Fasson selig werden …“.

Letztlich blieben aber die Landesväter und -mütter – trotz aller Aufklärung – im weitesten Sinne der Herrschaftsform des Absolutismus treu. Nun allerdings etwas abgespeckt in einer Regierungsform, die unter dem Begriff "aufgeklärter Absolutismus“ (zum Beispiel) von 

  • Friedrich II. von Preußen (1712-1786),
  • Kaiser Joseph II. von Österreich (1741-1790) sowie
  • Katharina II. die Große von Russland (1729-1796)

mehr oder weniger umgesetzt und praktiziert wurde.

Autor:

Quellen:

  • "Deutsche Geschichte: Bd.4" (Heinrich Pleticha, Hg./Bertelsmann Lexikon Verlag)
  • "Staatsbürger Taschenbuch" (Verlag C.H. Beck)
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