Wer oder was sind die sieben Kurfürsten?
- Aktualisiert: Montag, 10. Oktober 2022 06:54
In der Hierarchie deutscher Reichsfürsten galten der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der Pfalzgraf der Rheinpfalz als die vier vornehmsten und bedeutendsten Exponenten.
Als Pendant zu diesen weltlichen Fürsten wurden die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln gesehen. Diese sieben Repräsentanten waren die mit der „Goldenen Bulle“ festgeschriebenen Kurfürsten, die ab 1356 zur Wahl (kur/Kür) deutscher Könige und/oder Kaiser berechtigt waren.
Aufgabenteilung
Wie waren die Verantwortlichkeiten geregelt?
Mit der "Goldenen Bulle" (Reichsgrundgesetz) Kaiser Karls IV., wurde den drei geistlichen Fürsten unwiderruflich die Königswahl übertragen. Als Erzkanzler stand
- der Bischof von Mainz für die deutschen Gebiete,
- der Erzbischof von Trier für die Belange Burgunds und
- der Erzbischof von Köln hatte sich um Italien zu kümmern.
Die vier weltlichen Würdenträger walteten ihres Amtes ebenfalls in herausgehobenen Positionen. So bekleidete
- der König von Böhmen das Erz- bzw. Hofamt eines Erzschenks,
- der Pfalzgraf bei Rhein (Rheinpfalz) das des Erztruchsess,
- der Herzog von Sachsen hatte die Funktion eines Erzmarschalls und
- der Markgraf von Brandenburg war als Erzkämmerer für die Finanzen, das heißt, für die herrschaftlichen Einnahmen zuständig.
Quellen:
- "Karl IV." (Ferdinand Seibt/Süddeutscher Verlag München)
- "Auszug aus der Geschichte" (Dr. Karl Plötz/A.G. Plötz-Verlag 24. Auflage)