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Worin unterscheiden sich Calvin, Erasmus von Rotterdam und Luther?

Seitens Johannes Calvin lagen die Differenzen zu Luther im Besonderen in der Betrachtung des Abendmahls. Dem Humanisten Erasmus von Rotterdam missfiel Luthers Nichtanerkennung der Existenzberechtigung des Papstes.

Calvin

Trotz großer Übereinstimmung mit Martin Luther (1483-1546) - unter anderem in der Ablehnung des Ablasshandels, der Heiligenverehrung sowie der Überzeugung, dass nicht der Kirche und ihren Vertretern die ausschließliche Unterweisung des rechten Glaubens zu überlassen sei, sondern einzig Gottes Wort, also die Bibel, als dem Glauben verbindlich festzuschreiben ist - ist es bei der Auslegung des Abendmahls mit den Gemeinsamkeiten beider Reformatoren vorbei.

Während sich in der Auslegung Luthers anlässlich des Abendmahls Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesus Christi verwandeln und Christus somit real präsent ist, sieht Johannes Calvin (1509-1564) diese Präsens nicht.

Ebenso wie auch bei Ulrich/Huldrych Zwingli (1484-1531), ist Christus bei Calvin - sinngemäß - ausschließlich nur in der Vorstellung, sozusagen im Herzen der Gläubigen, also lediglich spirituell zugegen.

Erasmus von Rotterdam

Während Martin Luther in seinen Reformbestrebungen soweit ging, nicht ausschließlich dem Klerus die Unterweisung des rechten Glaubens zuzubilligen, sondern sogar die Funktion des Papstes in Frage stellte, ging das dem oft eher hinhaltend agierenden Erasmus von Rotterdam (um 1466/1469-1536) zu weit.

Im Gegensatz zu Luther betrachtete er die Angelegenheit sehr viel moderater, und setzte sich für eine nur nach innen gewandte Erneuerung der Kirche ein.

Wohl auch ein Grund dafür, dass er sich auch jegliche Einmischung in den Disput Luthers mit Papst Leo X. verbot.

Der päpstlich-lutherische Streit endete 1519 bekanntermaßen mit der Exkommunikation Luthers durch den Papst und 1521, wenige Wochen nach dem Reichstag zu Worms, mit der von Karl V. (1500-1559) über den obstinaten Reformer verhängten Reichsacht (Wormser Edikt).

Ein paar Jahre später, 1524, distanzierte Erasmus sich spürbar von dem in seinen Augen allzu radikalen Luther und setzte mit seinem Traktat "De libero arbitrio" ("Über die Willensfreiheit" oder auch "Vom freien Willen") von 1527/28 noch einen drauf. Danach beruht Erasmus’ Argumentation, vereinfacht gesagt, auf der freien Willensbildung eines jeden Menschen, der sich – allerdings mit der Gnade Gottes – selbst für Gut oder Böse entscheiden könne.

Luther ließ sich nicht beirren und bekräftigte im Gegenzug ein Jahr später, 1525, mit seiner Schrift "De servo arbitrio" ("Über den geknechteten Willen") erneut seinen Standpunkt. Ihm ging es um die Vorherbestimmung, nach der (sinngemäß) alles Tun und Sein, insbesondere auch das Wie und Was nach dem Tod, Himmel oder Hölle, Heil oder Fegefeuer von Gott vorherbestimmt und abhängig von seiner Gnade sei.

Diese anscheinend für beide Kontrahenten unüberbrückbaren Meinungsunterschiede führten dann zum endgültigen Aus ihrer bis dahin durchaus nicht unfreundlichen (Brief-)Beziehung.

Autor:

Quellen:

  • "Der Mensch Martin Luther" (Lyndal Roper/S. Fischer Verlag)
  • "Die Reformation" (Dietmar Pieper, Eva-Maria Schnurr – Hg./Deutsche Verlags-Anstalt, München/Spiegel-Buchverlag)
  • "Religionen der Welt" (Philip Wilkinson/Dorling Kindersley Verlag GmbH)
  • "Calvin – Eine Biographie" (Bernard Cottret/Quell Verlag, Stuttgart)
  • "Deutsche Geschichte – 1378-1618" (Bertelsmann Lexikon Verlag)
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