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Darf der Vermieter kündigen, wenn ich mit der Miete im Rückstand bin?
- Aktualisiert: Freitag, 29. April 2022 10:57
Ja. Allerdings natürlich nicht, wenn nur eine Monatsmiete nicht gezahlt wurde. Ist man aber mit zwei oder mehr Monatsraten im Rückstand, hat der Vermieter das Recht auf eine Kündigung, in diesem Fall sogar einer fristlosen Kündigung. Das gleiche gilt bei mehreren nur teilweise beglichenen Mietraten, wenn die Gesamtsumme mehr als 1 Monatsmiete beträgt (oder 2 Monatsmieten bei Kündigung nach einem längeren Zeitraum).